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SG Oldenburg, 30.08.2005 - S 4 AL 94/04 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
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- BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum …
Auszug aus SG Oldenburg, 30.08.2005 - S 4 AL 94/04
Das BSG hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass der Vorwurf, der Arbeitnehmer habe das Beschäftigungsverhältnis zwar aus wichtigem Grund gelöst, er könne sich darauf jedoch nicht berufen, weil er sich nicht hinreichend um eine Anschlussbeschäftigung bemüht habe, dann nicht gerechtfertigt sei, wenn der Ar-beitnehmer insoweit nicht mindestens grob fahrlässig gehandelt habe; bei einem geringe-rem Verschulden trete eine Sperrzeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht ein (BSG Urteil vom 27.05.2003, SozR 4 - 4300 § 144 Nr. 3).